StGB § 15, StGB § 65 Abs 1 Z 1, StGB § 156
Tatobjekt iSd § 156 StGB ist auch im Ausland gelegenes Vermögen eines österr Staatsbürgers, soferne es dem Zugriff der inländischen oder allenfalls ausländischen Gläubiger des Gemeinschuldners unterliegt.
StGB § 15, StGB § 65 Abs 1 Z 1, StGB § 156
Tatobjekt iSd § 156 StGB ist auch im Ausland gelegenes Vermögen eines österr Staatsbürgers, soferne es dem Zugriff der inländischen oder allenfalls ausländischen Gläubiger des Gemeinschuldners unterliegt.