EheG § 23 Abs 1, StaatsbürgerschaftsG § 11a idF der Novelle 1983
Nach Inkrafttreten der StbG-Nov 1983 ist in Analogie zur erstgenannten Gesetzesstelle auch eine Ehe nichtig, die ausschließlich oder überwiegend in der Absicht geschlossen wurde, dem Mann den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu ermöglichen.