StGB § 144 Abs 1, StGB § 145 Abs 2 Z 1
Auf den geringen Einzelbetrag kann nicht abgestellt werden, wenn der gewerbsmäßig durch fortgesetzte Angriffe erpreßte Gesamtbetrag diese Grenze übersteigt.
OGH, 25.10.1988, 11 Os 130/88
StGB § 144 Abs 1, StGB § 145 Abs 2 Z 1
Auf den geringen Einzelbetrag kann nicht abgestellt werden, wenn der gewerbsmäßig durch fortgesetzte Angriffe erpreßte Gesamtbetrag diese Grenze übersteigt.
OGH, 25.10.1988, 11 Os 130/88