StGB § 133, StGB § 302 Abs 1, Bundes-VerwaltungsabgabenV § 7 Abs 2 idF BGBl 1968/168
Die Zueignung und Veräußerung der einem Beamten des Verkehrsamtes von Führerscheinwerbern zum Aufkleben und Entwerten übergebenen Stempelmarken begründet Mißbrauch der Amtsgewalt.