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Abgeordneten-Immunität auch gegenüber Schadenersatzklagen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 245 Heft 4 v. 1.4.1989

B-VG Art 57 Abs 1, ABGB § 1330 Abs 2

Die berufliche Immunität des Abgeordneten besteht auch gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen Privater. Auf einer Pressekonferenz gemachte Äußerungen fallen jedoch nicht unter die berufliche Immunität.

OGH, 11.12.1987, 2 Ob 668/87

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