B-VG Art 57 Abs 1, ABGB § 1330 Abs 2
Die berufliche Immunität des Abgeordneten besteht auch gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen Privater. Auf einer Pressekonferenz gemachte Äußerungen fallen jedoch nicht unter die berufliche Immunität.
OGH, 11.12.1987, 2 Ob 668/87