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Wirksamer Rechtsmittelverzicht schließt Berufung und Ansuchen um Strafmilderung aus – Erklärungstheorie

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1989, 132 Heft 2 v. 1.2.1989

AVG 1950 § 63 Abs 4, AVG 1950 § 66 Abs 4, VStG 1950 § 51 Abs 4

Hat der Beschuldigte nach mündlicher Verkündung eines Straferk einen wirksamen Rechtsmittelverzicht abgegeben, so ist eine nachträgliche Berufung gem § 66 Abs 4 iVm § 63 Abs 4 AVG 1950 und damit auch das Strafmilderungsansuchen gem § 51 Abs 4 VStG 1950 zurückzuweisen.

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