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Zur konkludenten Bevollmächtigung / Abgrenzung Botenschaft – Stellvertretung / Zur Genehmigung des vollmachtlos vorgenommenen Geschäfts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJulia Kömürcü-SpielbüchlerJBl 1989, 107 Heft 2 v. 1.2.1989

ABGB § 1002, ABGB § 1003, ABGB § 1004, ABGB § 1017, ABGB § 1016

In der Erklärung des Vertretenen gegenüber dem nur verhandlungsbevollmächtigten Vertreter, mit dem gebotenen Preis einverstanden zu sein, liegt keine Vollmacht zum Vertragsschluß, wenn der Vertretene sich diesen vorher ausdrücklich selbst vorbehalten hat.

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