Eine nach § 29 Abs 1 Z 1 KO unanfechtbare Schenkung aus sittlicher Pflicht liegt vor, wenn ihre Unterlassung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Schenkers diesen nach der Verkehrsauffassung dem Vorwurf sittlicher Minderwertigkeit ausgesetzt hätte. Anwendung dieser Grundsätze auf die Schenkung eines unheilbar Kranken an die ihn pflegende Gattin.
OGH, 10.05.1988, 2 Ob 678/87