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Zur Rechtsstellung des Liegenschaftserstehers

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Martin KarollusJBl 1989, 23 Heft 1 v. 1.1.1989

Die Rechtsstellung des Liegenschaftserstehers im Zwangsversteigerungsverfahren, insb bei der zwangsweisen Übergabe der Liegenschaft nach § 156 Abs 2 EO, ist bis heute ungeklärt. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Frage von grundsätzlicher dogmatischer Bedeutung, vielmehr sind mit der Verfahrensposition des Erstehers und der Einordnung der zwangsweisen Übergabe bedeutsame praktische Konsequenzen verbunden. So ist umstritten, ob gegen den Ersteher Exekutionsklagen (§§ 35–37 EO) und Aufschiebungsanträge (§ 42 EO) eingebracht werden können; weiters bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob dem Ersteher ein Anspruch auf Kostenersatz nach § 74 EO oder nach anderen Bestimmungen zusteht. Diese Unsicherheiten beruhen darauf, daß eine klare dogmatische Einordnung der durch § 156 Abs 2 EO vorgesehenen zwangsweisen Übergabe bisher noch nicht gelungen ist. In der vorliegenden Untersuchung soll daher zunächst der Nachweis unternommen werden, daß es sich bei dieser Zwangsmaßnahme um eine selbständige Räumungsexekution nach § 349 EO handelt; im Anschluß daran werden die wichtigsten Konsequenzen dieser Einordnung erörtert.

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