ASVG § 176 Abs 1 Z 2, ASGG § 46 Abs 4
Auch das bloße Hineilen zur Unglücksstelle und kurze Verweilen, um sinnvolle Schritte zur Beseitigung der Gefahr zu überlegen, kann als Hilfeleistungsversuch einem Arbeitsunfall gleichgestellt sein.
OGH, 20.06.1989, 10 ObS 207/89