StGG Art 6, LadenschlußG § 2 Abs 1 idF BGBl 1958/156 (LSchG), LSchG § 2 Abs 4, LSchG § 2 Abs 5, LSchG § 3 Abs 1 LSchG BGBl 1958/156 idF BGBl 1988/421
Der Sinn der Erwerbsfreiheit liegt nicht darin, daß bestimmten Unternehmen ein wirtschaftlicher Schutz gewährt wird, sondern darin, ihnen die Erwerbsausübung im Rahmen eines geordneten Wettbewerbs zu ermöglichen.