StGB § 288, StGB § 297
Die Einwilligung des falsch Verdächtigten in seine Verleumdung vermag die Strafbarkeit des Verleumders nicht auszuschließen.
OGH, 21.04.1989, 16 Os 1/89
StGB § 288, StGB § 297
Die Einwilligung des falsch Verdächtigten in seine Verleumdung vermag die Strafbarkeit des Verleumders nicht auszuschließen.
OGH, 21.04.1989, 16 Os 1/89