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§ 456 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 578 Heft 9 v. 1.9.1988

ABGB § 456

An einem dem Pfandbesteller nicht gehörigen Superädifikat kann das Pfandrecht nicht nur gutgläubig vom Vertrauensmann des Eigentümers, sondern auch derivativ kraft dessen Zustimmung erworben werden.

OGH, 02.03.1988, 3 Ob 130/87

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