vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1295 Abs 2 ABGB; § 1 UWG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 454 Heft 7 v. 1.7.1988

ABGB § 1295 Abs 2, UWG § 1

Wer im alleinigen Besitz von Informationen über irgendwelche Vorkommnisse (Daten über Sportveranstaltungen) ist, ist nicht schon deshalb zum Abschluß eines Vertrages über die Weitergabe dieser Information mit demjenigen verpflichtet, der dieser Information zum Fortbestand seiner wirtschaftlichen Existenz bedarf (Zeitungsunternehmen). Zum Kontrahierungszwang im allgemeinen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!