vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 MRG; §§ 381 und 382 EO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 112 Heft 2 v. 1.2.1988

MRG § 9, EO § 381, EO § 382

Der Einbau einer Sicherheitstür entspricht jedenfalls dann redlicher Verkehrsübung, wenn es sich bei dem Mietobjekt um eine Großstadtwohnung in einem Haus ohne Hausbesorger und mit offenem Haustor handelt.

Der Duldungsanspruch des Hauptmieters gem § 9 MRG ist Leistungs- und nicht Rechtsgestaltungsanspruch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!