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§§ 1295 und 1325 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1988, 40 Heft 1 v. 1.1.1988

ABGB § 1295, ABGB § 1325

War der Dienstgeber bei verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet und hatte der Dienstnehmer, wie es seiner dienstvertraglichen Pflicht entsprach, künftige Schadenersatzansprüche wegen Verdienstentgangs abgetreten, so hat der Dienstgeber, der den Lohn während der Arbeitsunfähigkeit fortzahlte, einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger.

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