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Der Partnerschaftsgesetzentwurf: Chance für eine überfällige Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

AufsätzeProf. Dr. Karsten SchmidtJBl 1988, 745 Heft 12 v. 1.12.1988

I. Ausgangsfragen

1. Zur Diskussion um die Partnerschaftsgesetzgebung

Es ist seit den 70er Jahren kaum umstritten, daß das Recht mehr für die Kooperation von Freiberuflern in Österreich tun muß1)1)Vgl die Darstellung von Krejci „Empfiehlt sich die Einführung neuer Unternehmensformen?“, in: 10. ÖJT I/1, 1988 (im folgenden: Krejci, Gutachten) 21 ff; Hoffmann, JBl 1987, 570 ff; Torggler, ÖJZ 1988, 428 f.. Der Entwurf eines Bundesgesetzes über die Partnerschaft für Freie Berufe (Partnerschaftsgesetz) hat die Gesetzgebungsarbeiten in ein entscheidendes Stadium treten lassen. In der dem Thema „Empfiehlt sich die Einführung neuer Unternehmensformen?“ gewidmeten zivilrechtlichen Abteilung des Zehnten Österreichischen Juristentages hat dieser Entwurf neben lebhafter Unterstützung (Referat Hoffmann) auch Kritik (Gutachten Krejci und Referat des Verfassers) gefunden2)2)Näher der Bericht über die Verhandlungen des 10. ÖJT (bei Manuskriptabschluß noch nicht erschienen); ohne Seitenangabe werden die Referate hier zitiert als „Hoffmann, Referat“ und „Karsten Schmidt, Referat“.. Diese Kritik zielt indessen in unterschiedliche Richtung: Bei Krejci richtet sie sich tendenziell gegen eine Verwirklichung des Gesetzgebungsplans3)3) Krejci, Gutachten (FN 1) 70 ff; vgl auch dens, RdW 1988, 338., während der Verfasser dieses Beitrags dazu aufgerufen hat, das Konzept des Gesetzes zu Ende zu denken und hierdurch das Recht der GesbR zu reformieren4)4) Karsten Schmidt, Referat (FN 2) Leitsatz Nr 10..

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