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Aktuelle Probleme des strafrechtlichen Vorverfahrens*)*)Um Anmerkungen ergänzte Wiedergabe eines Vortrages, den die Autoren für die Tagung der Österreichischen Juristenkommission in Weißenbach/Attersee im Juni 1988 gehalten haben. Der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten.

AufsätzeRA Dr. Aldo Frischenschlager , Univ.-Ass. Dr. Alfred GrofJBl 1988, 678 Heft 11 v. 1.11.1988

I. Einleitung und Problemstellung aus rechtstheoretischer Sicht

Die Veranstaltung steht unter dem Arbeitstitel: „Nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 1987“1)1)BGBl 605/1987.. Dies klingt hinsichtlich des uns übertragenen Themenbereiches des „strafprozessualen Vorverfahrens“ fast zynisch, da sich durch das StRÄG 1987 keine wesentliche Neuerung ergeben hat, die bekannte Problemlage also nach wie vor unverändert ist. Denn in der Praxis wird vielfach der Vorwurf erhoben, das strafrechtliche Vorverfahren sei unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als äußerst bedenklich zu bewerten und in rechtspolitischer Hinsicht nicht mehr zeitgemäß. Bevor sich mein Coreferent mit den dringendsten dieser Probleme im einzelnen auseinandersetzt, möchte ich noch kurz aus theoretischer Sicht der Frage nachgehen, ob diese Fehlentwicklungen tatsächlich vom Gesetzgeber zu verantworten sind oder nicht eher von jenen Organen, die die Gesetze anzuwenden, also zu vollziehen haben. Soviel kann dabei schon vorweggenommen werden: Die Wahrheit liegt – wie so oft – in der Mitte; beide Komponenten haben in gleicher Weise zum heute zu konstatierenden Mißstand beigetragen.

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