ABGB § 785 Abs 3
Für die unbefristete Schenkungsanrechnung ist die konkrete Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers erforderlich. Hat ein Kind des Erblassers auf sein Noterbrecht verzichtet, ist § 785 Abs 3 ABGB anzuwenden.
OGH, 15.03.1988, 5 Ob 558/87