ABGB § 867, ABGB § 1029, ABGB § 1017, Konkordat 1933 § Art XIII 2
Nach dem Codex Iuris Canonici 1917 fiel unter den Begriff der alienatio auch die Einräumung des Rechts zur Weitergabe des Mietobjekts. Zur Vertretungsmacht der Ordensoberen zum Abschluß von Rechtsgeschäften und zur Vereinbarung eines solchen Weitergaberechts.