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§ 72 Abs 4 und 5 Tir FlurverfLG; § 339 und 523 ABGB; § 1 JN

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 239 Heft 7 und 8 v. 1.4.1987

Tir FlurverfLG § 72 Abs 4, Tir FlurverfLG § 72 Abs 5, ABGB § 339, ABGB § 523, JN § 1

Ansprüche wegen Besitzstörung und Eigentumsbeeinträchtigung an in ein Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken gehören ungeachtet des Umstandes, ob der Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Zusammenlegungsverfahren steht, vor die Agrarbehörden.

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