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§§ 1017 und 863 Abs 2 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 198 Heft 5 und 6 v. 1.3.1987

ABGB § 1017, ABGB § 863 Abs 2

Zur Offenlegung des Vertretungsverhältnisses beim Abschluß von „Musikerverträgen“, die vom Kapellmeister mit den Musikern im Namen des Unternehmens, das die Kapelle engagieren will, geschlossen werden.

OGH, 01.07.1986, 14 Ob 103/86

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