ZPO § 17, ZPO § 568
Im Bestandverfahren ist die Nebenintervention des Untermieters auch dann zulässig, wenn gegen die Aufkündigung keine Einwendungen erhoben worden sind. (Festhalten an JB 31 neu.)
OGH, 17.11.1986, 1 Ob 673/86
ZPO § 17, ZPO § 568
Im Bestandverfahren ist die Nebenintervention des Untermieters auch dann zulässig, wenn gegen die Aufkündigung keine Einwendungen erhoben worden sind. (Festhalten an JB 31 neu.)
OGH, 17.11.1986, 1 Ob 673/86