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§ 19 Abs 1 Z und Abs 2 Z 2 WEG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 177 Heft 5 und 6 v. 1.3.1987

WEG § 19 Abs 1, WEG § 19 Abs 2 Z 2

Verzögert ein Wohnungseigentümer die bauliche Fertigstellung des daher noch nicht nutzbaren Wohnungseigentumsobjekts, so kann er sich dadurch nicht seiner Verpflichtung zur anteilsmäßigen Mittragung der Aufwendungen für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgungsanlage entziehen.

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