1. Demokratie und Kontrolle
Geht man davon aus, daß Demokratie unter den Bedingungen des modernen, arbeitsteilig organisierten Flächenstaates eine unmittelbare Herrschaftsausübung des Volkes nicht zuläßt und daher die Einrichtung von Repräsentativorganen notwendig ist, stellt sich die Frage nach der Begrenzung von Machtausübung. Gerade aus dem Gedanken heraus, daß auch die Ausübung legitimer Herrschaftsgewalt Organwalter zu deren Mißbrauch verführen kann, stellt eine realistische Demokratietheorie einen Zusammenhang zwischen Demokratie und Kontrolle her: der Vorschuß an Vertrauen an die ihr Mandat ausübenden, demokratisch legitimierten Organwalter wird durch das institutionalisierte Mißtrauen in Form von Kontrolleinrichtungen relativiert.