IV. Vermögensrechtliche Fragen14)14)In der Frage der Kirchenfinanzierung, besonders im Kirchenbeitragswesen, bringt das neue Gesetzbuch keine Änderung für das bestehende österreichische Partikularrecht.
Gegenstand dieses Abschnittes sind die zentralen Regelungen des Vermögensrechts kirchlicher juristischer Personen. Die vermögensrechtlichen Fragen des Ordensrechts werden teilweise dem Abschnitt V. vorbehalten.