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§ 52 Abs 2 AVG 1950; § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1987, 807 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

AVG 1950 § 52 Abs 2, VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit c

Die Unterlassung der Beeidigung eines nichtamtlichen Sachverständigen stellt zwar einen Verfahrensmangel dar, der aber nur dann einen Aufhebungsgrund nach § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG abgibt, wenn sich dieser Umstand auf das Verfahrensergebnis ausgewirkt hat.

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