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§ 154 Abs 1, §§ 133 und 121 Abs 2 Z 1 ASVG; § 39 der Satzung der OÖ Gebietskrankenkasse

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 804 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

ASVG § 154 Abs 1, ASVG § 133, ASVG § 121 Abs 2 Z 1, OÖ Gebietskrankenkasse § 39

Die Abdeckung von Feuermalen im Gesicht durch kosmetische Präparate führt nicht zur Beseitigung der anatomischen Veränderung und ist daher keine Krankenbehandlung.

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