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§ 45 JN

RechtsprechungOrdentliche GerichteHerbert FinkJBl 1987, 792 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

JN § 45

Der in § 45 Fall 1 JN normierte Rechtsmittelausschluß kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht zweiter Instanz die Zuständigkeit des Erstgerichts bejaht.

OGH, 24.02.1987, 5 Ob 302/87

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