JN § 45
Der in § 45 Fall 1 JN normierte Rechtsmittelausschluß kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht zweiter Instanz die Zuständigkeit des Erstgerichts bejaht.
OGH, 24.02.1987, 5 Ob 302/87
JN § 45
Der in § 45 Fall 1 JN normierte Rechtsmittelausschluß kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht zweiter Instanz die Zuständigkeit des Erstgerichts bejaht.
OGH, 24.02.1987, 5 Ob 302/87