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§§ 883 und 1175 ff ABGB; § 11 Sbg JagdG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 784 Heft 23 und 24 v. 1.12.1987

ABGB § 883, ABGB § 1175, ABGB § 1176, ABGB § 1177, Sbg JagdG § 11

Mangels Einhaltung der Schriftform für die Errichtung einer Jagdgesellschaft nach Salzburger Landesjagdrecht und Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist die Errichtung der Jagdgesellschaft unwirksam, wie sich aus dem Zusammenhalt mit dem Regelungszweck des Salzburger JagdG ergibt.

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