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§ 14 Abs 2 und § 16 Abs 1 AußStrG; §§ 94 und 140 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteAlfred J. SchmidtJBl 1987, 715 Heft 21 und 22 v. 1.11.1987

AußStrG § 14 Abs 2, AußStrG § 16 Abs 1, ABGB § 94, ABGB § 140

Wenn zu prüfen ist, ob der nunmehrige Ehegatte einer einkommens- und vermögenslosen Kindesmutter die Mittel für den ihrem Kind aus erster Ehe zu leistenden Unterhalt zur Verfügung zu stellen hat, stellt dies keine zum Bemessungskomplex gehörende Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dar.

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