AußStrG § 14 Abs 2, AußStrG § 16 Abs 1, ABGB § 94, ABGB § 140
Wenn zu prüfen ist, ob der nunmehrige Ehegatte einer einkommens- und vermögenslosen Kindesmutter die Mittel für den ihrem Kind aus erster Ehe zu leistenden Unterhalt zur Verfügung zu stellen hat, stellt dies keine zum Bemessungskomplex gehörende Frage der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dar.