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§§ 27 ff, 79 und 169 KO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 667 Heft 19 und 20 v. 1.10.1987

KO § 27, KO § 28, KO § 29, KO § 79, KO § 169

Nach rechtskräftiger Konkursaufhebung kann ein Anfechtungsprozeß in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs betraut worden ist.

OGH, 14.01.1987, 3 Ob 613/86

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