ABGB § 458, ABGB § 1295 Abs 2
Die Verpfändung einer Liegenschaft hindert ihre Vermietung durch den Pfandschuldner nicht. War nach dem Pfandbestellungsvertrag die Vermietung nur mit Zustimmung des Hypothekars zulässig, so ist ein ohne Zustimmung geschlossener Mietvertrag doch gültig. Der Mieter wird dem Hypothekar aber schadenersatzpflichtig, wenn er den Pfandschuldner zum Vertragsbruch verleitet hat.