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Die tätige Reue in der Judikatur des OGH

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Wolfgang BrandstetterJBl 1987, 545 Heft 17 und 18 v. 1.9.1987

I. Welche Delikte sind „reuefähig“?

Nach durchaus festgefügter Meinung der Judikatur ist die Aufzählung der reuefähigen Delikte im § 167 StGB als taxativ zu verstehen1)1) Leukauf–Steininger 2, Rn 6 zu § 167 StGB; mit beachtlichen Argumenten gegenteiliger Auffassung zuletzt Schroll, Zu den reuefähigen Delikten des Vermögensstrafrechts, ÖJZ 1985, 357.. Insb die von einigen Vertretern der Lehre geforderte analoge Ausdehnung des § 167 StGB auf das Delikt der Sachbeschädigung2)2) Hoinkes-Wilflingseder, Tätige Reue bei Sachbeschädigung? RZ 1981, 71 mwN. wurde von der Judikatur stets abgelehnt3)3)Vgl dazu SSt 47/20; SSt 48/62; SSt 52/36..

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