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Zur Reichweite des Aufwandersatzes nach § 20 Gehaltsgesetz 1956 idF BGBl 214/1972*)*)Herrn Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Bydlinski danke ich herzlich für zahlreiche kritische Anregungen sowie für die Bereitschaft, meine Arbeit hier zu veröffentlichen.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Manfred StelzerJBl 1987, 477 Heft 15 und 16 v. 1.8.1987

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