ARHG § 1, ARHG § 68, ARHG § 70, EurAuslÜbk Art 14 Abs 1 idF BGBl 1969/320, Österreichisch-deutscher Zusatzvertrag zum EurAuslÜbk BGBl 1977/35
Eine durch die Auslieferungsbewilligung nicht gedeckte Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist auch dann unzulässig, wenn der Verurteilte dem Vollzug zustimmt.