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§ 14 Abs 2 GBG; § 1358 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 453 Heft 13 und 14 v. 1.7.1987

GBG § 14 Abs 2, ABGB § 1358

Die zur Sicherung gewährten Kredits eingetragene Höchstbetragshypothek vermag nur die Kreditforderung zu sichern und nicht eine Forderung, die dem als Hypothekar Eingetragenen aus Geschäftsführung oder nach § 1358 ABGB zusteht. Solche Forderungen sind keine Kreditforderungen; besteht keine Kreditforderung, ist die Höchstbetragshypothek zu löschen.

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