GBG § 14 Abs 2, ABGB § 1358
Die zur Sicherung gewährten Kredits eingetragene Höchstbetragshypothek vermag nur die Kreditforderung zu sichern und nicht eine Forderung, die dem als Hypothekar Eingetragenen aus Geschäftsführung oder nach § 1358 ABGB zusteht. Solche Forderungen sind keine Kreditforderungen; besteht keine Kreditforderung, ist die Höchstbetragshypothek zu löschen.