MRG § 29, ZPO § 233
Die Vereinbarung einer Befristung eines Mietvertrages kann – abgesehen von den Fällen des § 29 Abs 1 Z 3 MRG – vom Vermieter ohne Kündigungsgrund nicht durchgesetzt werden; sie begründet daher auch keine Räumungsverpflichtung des Mieters, auch wenn diese noch besonders