Zu zwei grundlegenden Problemen soll Stellung genommen werden, nämlich zum Begriff der Nachbarschaft und zur Frage der nicht erfolgten individuellen Verständigung des einzelnen österr Liegenschaftseigentümers vom Genehmigungsverfahren in der BRD.
Zu zwei grundlegenden Problemen soll Stellung genommen werden, nämlich zum Begriff der Nachbarschaft und zur Frage der nicht erfolgten individuellen Verständigung des einzelnen österr Liegenschaftseigentümers vom Genehmigungsverfahren in der BRD.