BAG § 14 Abs 2 lit d, GewO § 40 Abs 3, GewO § 345 Abs 2, GewO § 345 Abs 3, ABGB § 1162b
Der Zeitpunkt der ex lege-Beendigung des Lehrverhältnisses wegen nicht mehr vorhandener gewerblicher Befugnis des Lehrberechtigten ist nach den für das Erlöschen der Gewerbeberechtigung maßgebenden Bestimmungen der GewO zu beurteilen.