ABGB § 1112, BauO für Wien § 17 Abs 1, BauO für Wien § 17 Abs 6
Der Auftrag zur Übergabe von Grundflächen, die schon anläßlich der Grundabteilung ins öffentliche Gut übertragen worden sind, läßt den Bestandvertrag nicht erlöschen.
OGH, 28.08.1985, 1 Ob 628/85