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§ 1112 ABGB; § 17 Abs 1 und 6 BauO für Wien:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 313 Heft 9 und 10 v. 17.5.1986

ABGB § 1112, BauO für Wien § 17 Abs 1, BauO für Wien § 17 Abs 6

Der Auftrag zur Übergabe von Grundflächen, die schon anläßlich der Grundabteilung ins öffentliche Gut übertragen worden sind, läßt den Bestandvertrag nicht erlöschen.

OGH, 28.08.1985, 1 Ob 628/85

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