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§ 1299 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 313 Heft 9 und 10 v. 17.5.1986

ABGB § 1299

Den Betreiber eines Campingplatzes trifft auch bei Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten, wie seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Campingplatzmietern, die erhöhte Diligenzpflicht nach § 1299 ABGB.

OGH, 02.10.1984, 5 Ob 590/84

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