ABGB § 1299
Den Betreiber eines Campingplatzes trifft auch bei Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten, wie seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Campingplatzmietern, die erhöhte Diligenzpflicht nach § 1299 ABGB.
OGH, 02.10.1984, 5 Ob 590/84