ABGB § 1212, EVHGB Art 7
Syndikatsverträge sind zwar grundsätzlich frei kündbar, doch kann ein zeitlicher Ausschluß des Kündigungsrechts vereinbart werden. Ein solcher kann sich auch schlüssig aus dem Zweck des Vertrags ergeben, wenn dieser nur mit einer längerfristigen Bindung der Parteien zu vereinbaren ist. Zum Syndikatsvertrag im allgemeinen.