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§ 15 Abs 3 StGB, § 12 SuchtgiftG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 128 Heft 3 und 4 v. 22.2.1986

StGB § 15 Abs 3, SuchtgiftG § 12

Durch Ausfuhr und Einfuhr einer Ware, welche die Angeklagten gemäß den Angaben ihres Auftraggebers für Suchtgift hielten, von der sich aber nachträglich herausstellte, daß es sich höchstwahrscheinlich um Plastiksprengstoff handelte, war die Vollendung des Verbrechens nach § 12 SuchtgiftG unter keinen Umständen möglich. Es liegt daher ein gemäß § 15 Abs 3 StGB strafloser Versuch vor1)1)Vgl dazu Burgstaller, Strafbarer oder strafloser Versuch? in diesem Heft der JBl 1986, 76 sowie auch die anschließend S 129 abgedruckte E vom 22.10.1985, 10 Os 95/85 mit Glosse von Burgstaller. .

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