EheG § 81, EheG § 82 Abs 1 Z 3
Auch eine Burg kann Gebrauchsvermögen sein. – Sachen, die erst später einem Unternehmen eines EG zugeführt werden sollen, sind nicht von der Aufteilung ausgenommen.
OGH, 10.07.1985, 8 Ob 508/85
EheG § 81, EheG § 82 Abs 1 Z 3
Auch eine Burg kann Gebrauchsvermögen sein. – Sachen, die erst später einem Unternehmen eines EG zugeführt werden sollen, sind nicht von der Aufteilung ausgenommen.
OGH, 10.07.1985, 8 Ob 508/85