AngG § 23 Abs 1, AngG § 23 Abs 3, AngG § 23a Abs 4, ABGB § 7, IPRG § 44
Bei „Weiterbeschäftigung“ eines Dienstnehmers der Muttergesellschaft eines Konzerns in einer rechtlich selbständigen Tochtergesellschaft bestehen getrennte Dienstverhältnisse mit Mutter- und Tochtergesellschaft,