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§ 81 a der 1. DVEheG; §§ 55 a und 69 Abs 3 EheG; § 21 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 778 Heft 23 und 24 v. 20.12.1986

1. DVEheG § 81a, EheG § 55a, EheG § 69 Abs 3, ABGB § 21

Nach gemeinsam gestelltem Antrag auf Scheidung der Ehe nach § 55 a EheG ist der Scheidungsstreit nach § 81a Abs 1 der 1. DVEheG zu unterbrechen; nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gilt die Scheidungsklage nach § 81 a Abs 2 der 1. DVEheG als zurückgenommen.

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