1. DVEheG § 81a, EheG § 55a, EheG § 69 Abs 3, ABGB § 21
Nach gemeinsam gestelltem Antrag auf Scheidung der Ehe nach § 55 a EheG ist der Scheidungsstreit nach § 81a Abs 1 der 1. DVEheG zu unterbrechen; nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses gilt die Scheidungsklage nach § 81 a Abs 2 der 1. DVEheG als zurückgenommen.