AHG § 1, ABGB § 1319a
Ein Ersatzanspruch wegen eines Unfalls, den ein Soldat infolge mangelhafter Streuung am Weg zur Essenseinnahme erleidet, kann nur auf das AHG gestützt werden, das den Verschuldenshaftungsnormen des ABGB vorgeht.
OGH, 25.06.1986, 1 Ob 10/86