ABGB § 1151
Zwischen dem Dorotheum und seinen Sensalen besteht kein Angestelltenverhältnis, sondern ein Werkvertrag.
OGH, 23.10.1984, 4 Ob 116/84
ABGB § 1151
Zwischen dem Dorotheum und seinen Sensalen besteht kein Angestelltenverhältnis, sondern ein Werkvertrag.
OGH, 23.10.1984, 4 Ob 116/84