ABGB § 1295, ABGB § 881
Kein Schadenersatzanspruch gegen die Zeitung, in der der Versteigerungstermin falsch veröffentlicht wird, wenn infolge der dadurch verursachten Verlegung des Versteigerungstermins dem betreibenden Gläubiger ein Schaden entsteht. Das Vermögen steht grundsätzlich außerhalb des Schutzbereiches eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.