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§§ 1295 und 881 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 650 Heft 19 und 20 v. 11.10.1986

ABGB § 1295, ABGB § 881

Kein Schadenersatzanspruch gegen die Zeitung, in der der Versteigerungstermin falsch veröffentlicht wird, wenn infolge der dadurch verursachten Verlegung des Versteigerungstermins dem betreibenden Gläubiger ein Schaden entsteht. Das Vermögen steht grundsätzlich außerhalb des Schutzbereiches eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter.

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